Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigem Kennenlernen. Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise. Wie besprechen ihr Anliegen und definieren Ihr Therapieziel. Sie können Fragen stellen. Wir klären das Setting, die Häufigkeit und das Honorar. Natürlich unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht während und nach der Therapie.

Wahlärztin

Ich habe keinen Kassenvertrag und stelle Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung.
Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Für Kassenleistungen erfolgt in in der Regel eine Refundieren von 80% des Kassentarifes.
Die meisten Zusatzversicherungen bzw. Privatversicherungen übernehmen die anfallender Kosten im ambulanten Bereich zur Gänze.

Vorteile Wahlärztin:

Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen,  kann zeitnahe Termine anbieten.
Durch Terminvergabe entstehen keine Wartezeiten für die Patienten.

Terminabsage

Ich bitte Sie Termine 48 Stunden im vorhinein abzusagen, da ich sonst ein Ausfallshonorar in Rechnung stelle.

Terminvereinbarung und Kontakt

Sie können mir über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.